Angeln in Hatzfeld (Eder)

Der Erwerb von Tagesangelerlaubnisscheinen ist anlässlich eines Urlaubsaufenthaltes in einer angemieteten Unterkunft in der Stadt Hatzfeld (Eder) möglich.

Ob Tagesscheine ausgegeben werden, richtet sich nach der Witterung. Ausschließlich Gäste der Stadt Hatzfeld (Eder) und Stadtteilen erhalten Tagesscheine.

Es können pro Person und Aufenthalt max. 2 Tagesangelerlaubnisscheine erworben werden.

Ausgabestelle für alle Gaststrecken und grundsätzlicher Ansprechpartner ist die
Stadtverwaltung Hatzfeld (Eder).

Die einzelnen Strecken sind:

GASTSTRECKE I (HATZFELD-KERNSTADT)
Flußab vom Einlauf des Betriebsgrabens der Firma H & V (Einlauf Sonsenbach) bis zum Beginn der Ederbrücke in Hatzfeld, entspr. 800 m Ederlauf

GASTSTRECKE II (HATZFELD-HOLZHAUSEN)
Flußab von der Eisenbahnbrücke oberhalb Holzhausen bis zur Wehrkrone der Obermühle in Holzhausen, enstpr. 500 m Ederlauf.

GASTSTRECKE III (HATZFELD-REDDIGHAUSEN)
Flußauf von Krone des Ederwehrs Reddighausen bis zum ersten Wegeseitengraben, entspr. 350 m Ederlauf (nahezu die gesamte Staustufe der Reddighäuser Wehres)

Alle Gaststrecken sind durch grüne Hinweisschilder mit weißer Schrift gekennzeichnet.
Die Betriebs- und Mühlengräben gehören nicht zu den Gaststrecken. Diese Strecken werden grundsätzlich nicht befischt und dienen ausschließlich der Jungfischaufzucht.

An Fischen dürfen Aal und Döbel unbegrenzt, sowie an Bach- oder Regenbogenforellen 3 Stk / Tag im Rahmen der gesetzl. Mindestmaße entnommen werden. Alle anderen Fischarten, sowie Krebse und Muscheln sind streng geschützt und dürfen nicht entnommen werden. Bei der Aalfischerei sind grundsätzlich zwei Handangeln erlaubt.
Alle Entnahmen sind unmittelbar auf der Rückseite der Erlaubnis einzutragen, die nach dem Ende der Fischerei bei einer der Ausgabestellen abgegeben werden muss.

Mehrtagesscheine oder Wochenscheine werden nicht ausgestellt.
Weitere Infos: www.hatzfeldeder.de

Anschrift:

Im Hain 1
35116 Hatzfeld (Eder)